Die vielfältige Nutzung der modernen Technik ist ohne elektrischen Strom und hochfrequente elektromagnetische Strahlung nicht möglich. Für Erzeugung und Verteilung der elektrischen Energie sind umfangreiche Einrichtungen geschaffen worden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
Kraftwerke, Umspann- und Transformatorenstationen, Hoch- und Mittelspannungsleitungen, leistungsstarke Versorgungskabel – bis zu unserer Hausinstallation. Dieses Niederfrequenznetz zur Stromversorgung erzeugt elektrische und magnetische Felder und damit einen wesentlichen Teil der elektromagnetischen Umweltbelastung, die allgemein als Elektrosmog bezeichnet wird. Auch alle elektrischen bzw. elektronischen Geräte erzeugen Elektrosmog.
Das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) gilt nicht für Handys und Haushaltsgeräte.
Das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) gilt für den Betrieb von Anlagen zur medizinischen Anwendung so- wie wirtschaftlich genutzte Anlagen mit Anwendungen außerhalb der Medizin. Für den Schutz der Allgemeinheit vor der Einwirkung nichtionisierender elektromagnetischer Felder sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzge- setz, 26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt. Nicht ortsfeste Quellen wie Haushaltsgeräte oder Handys werden von der 26. BImSchV nicht erfasst.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) trägt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) -Empfehlungen zum vorsorglichen Gesundheitsschutz mit. Vor diesem Hintergrund plant das BfS, vor allem die Forschung zur Klärung der Datenlage zu intensivieren und die Kommunikation in diesem Bereich zu verstärken.