Amateurfunkanlagen stehen in der Regel in Wohngebieten, sind jedoch nur beschränkte Zeit auf Sendung.
In Deutschland gibt es etwa 80.000 Hobby- Amateurfunker. Der Empfang des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d. h. der Betrieb eines Senders, ist an eine Zulassung gebunden. Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur. Damit unterscheidet sich der Amateurfunk von Funkanwendungen wie CB-Funk, Kurzstreckenfunk SDR, DMR446 und vielen anderen, die jedermann ohne Genehmigung nutzen darf. Amateurfunk wird auf festgelegten Funkbändern betrieben, die in allen Wellenlängenbereichen zur Verfügung stehen.
Da Amateurfunkantennen häufig in Wohngebieten stehen, kann die elektromagnetische Belastung in nahe gelegenen Wohnungen sehr viel höher als durch die anderen Funkdienste sein. Mit stark bündelnden Antennen (typischer Antennengewinn G = 50) wird bei 750 W Sendeleistung in Hauptstrahlrichtung eine isotrope Strahlungsleistung von 37.500 W (EIRP) erreicht. Das Betreiben einer Sendeanlage ist deshalb an Auflagen bzw. Nachweispflichten in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit gebunden. Der Funkamateur muss dabei nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) nachweisen, dass er die maximal zulässigen Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bzw. der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) einhält.
Amateurfunkstellen müssen bei der Bundesnetzagentur nur angezeigt werden; sie benötigen keine Standortbescheinigung und sind deshalb nicht in der Standortdatenbank der BNetzA erfasst. Die maximal erlaubte Sendeleistung wird von Amateurfunkern im Normalfall nicht ausgeschöpft. Die meisten Anlagen haben Leistungen zwischen 5 und 100 W. Zudem sind Amateurfunkanlagen meist nur einige hundert Stunden pro Jahr in Betrieb.