Autor: Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger
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06.01.2002
Die Situation der derzeit angewandten Sendetechnologie des Mobilfunks ist im Spannungsfeld einerseits der Betreiber und der gesetzlichen Regelungen, und andererseits der bekanntgewordenen Gesundheitsschäden und des Schutzanspruches der Bevölkerung leider immer noch umstritten - zum Nachteil der Bevölkerung.
Daher diese Darlegung.
Ausgangslage
Der Mobilfunk verfügt derzeit über 4 bestimmungsgemäß flächendeckende Netze mit zusammen rd. 50.000 Basisstationen (weitere 40.000 für UMTS sind geplant) und ca. 35 Millionen Handys. Angewandte Technologie ist das seinerzeit (vor 1996) innovative Zeitschlitzverfahren (GSM) mit niederfrequent periodisch gepulsten elektromagnetischen Hochfrequenzwellen. Dazu kommen weitere Millionen sog. Schnurlos-Telefone nach dem ebenfalls gepulsten DECT-Prinzip. Nutzung und Nutzen sind bedeutend, man kann von einem erheblichen Wirtschaftsfaktor und einer echten Infrastruktur-Komponente sprechen.
Schlüssel für Genehmigung von Bau und Betrieb der Sendeanlagen ist die 26. BImSchV., die u.a. Grenzwerte für den Abstand von Personen bei bestimmter Sender-Strahlungsenergie vorsieht. Dies und z.B. die Tatsache, dass Anlieger und Kommunen bei der Planung und Genehmigung nicht zu beteiligen sind, wird als bekannt vorausgesetzt und hier nicht weiter dargestellt. Für Handys und Schnurlose gibt es keine entsprechenden Normen.
Die Frage einer eventuellen oder tatsächlichen Gesundheitsgefährdung durch die derzeit angewandte Technik des Mobilfunks beschäftigt seit längerem außerordentlich viele Menschen. Handys und Schnurlose kann man ja noch in eigener Entscheidung nutzen oder nicht, aber der Sendestrahlung der Basisstationen ist jedermann ständig ausgesetzt.
Wegen der aufgetretenen Schäden und der zahlreichen Berichte über gesundheitsschädliche Wirkungen, und zugleich eines erkennbaren "Bau-Booms" von Antennen entstand zunehmend erhebliche Besorgnis in der Bevölkerung; es gründeten sich deshalb u.a. weit über 6.000 Bürgerinitiativen, und viele Gerichtsverfahren zeigen, dass sich die Bürger ernsthaft wehren. Da die offiziellen Stellen stereotyp "es ist alles in Ordnung, höchstens besteht Forschungsbedarf..." signalisieren, fühlen sich viele Menschen schutzlos und sind verärgert - so muss leider auch bereits über Bau-Blockaden und Sendemast-Beschädigungen berichtet werden. Eine Politisierung der Bürgerinitiativen ist absehbar.
Bedauerlicherweise wird die Diskussion durch massiven Interesseneinfluss sehr "gelenkt" und hat in Politik und auch in wissenschaftlichen Kreisen noch immer nicht (überall) oder wieder den kritischen Stellenwert und die notwendige Unabhängigkeit erreichen können, die angesichts der Gefahren und bereits eingetretenen Schäden erforderlich ist.
Stand der Wissenschaft zur Gesundheitsgefährdung
Als umfangreiche kritische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur läßt die sog. ECOLOG-Studie keinerlei Zweifel mehr, dass die hochfrequente und gepulste elektromagnetische Sendestrahlung von Antennen-Basistationen, Handys und schnurlosen Haustelefonen mit unterschiedlichsten Effekten nachweisbar und wesentlich gesundheitsbeeinflussend und -schädlich ist. Dabei sind allerdings noch nicht alle Wirkungsmechanismen völlig aufgeklärt, was aber an der Tatsache des Ergebnisses "Schaden" nichts ändert.
Schutzwirkung der Grenzwerte
Die bestehenden Grenzwerte in der maßgeblichen 26. BImSchV. beruhen ausschließlich auf der Untersuchung von thermischen Wirkungen der Sendestrahlung auf das Gewebe, sie sind also nur rein energetisch und integrierend und glätten die Pulsungseffekte. Die biochemisch-neurologischen Wirkungen der periodisch gepulsten Senderstrahlung (d.h. nicht ein energetischer, sondern ein Steuerungs- und Resonanzeinfluss) auf den lebenden Organismus wurden nicht untersucht, ein vorgesehenes Projekt dazu nicht in Auftrag gegeben; vorgelegte warnende Berichte wurden ignoriert bezw. (GUS-Unterlagen) weggelegt. Der seinerzeitige "Stand der Technik" war formal gekennzeichnet durch die Feststellung von Prof. Dr. Bernhardt (Leiter der Deutschen Strahlenschutzkommission) 1996: "... hinsichtlich der athermischen Wirkungen besteht noch Forschungsbedarf ..."
Die Grundlagen sind also lückenhaft und hinsichtlich der Behauptung, für alle Wirkungen gültig zu sein, gefälscht! Weiterhin ist in der Verordnung die Pulsung nicht parametrisiert, der erforderliche (3-stufige) Nachweis der generellen Unbedenklichkeit ist nicht bzw. nicht korrekt durchgeführt, Langzeitwirkungen sind nicht berücksichtigt, Vorsorgewerte fehlen.
Daher ist durch die 26. BImSchV. eine Schutzwirkung nicht gegeben, die gesetzliche Regelung ist damit ohne substantiellen Gehalt. Trotzdem wurde die Verordnung in Kraft gesetzt und der Sendebetrieb aufgenommen.
Rechtslage
Der Betrieb der Sendeanlagen ist formalrechtlich durch die 26. BImSchV. voll abgedeckt; konsequenterweise gibt es auch ein OVG-Urteil (Koblenz) dahingehend, dass "... der Bürger die Sender-Einwirkungen zu dulden habe, solange die Grenzwerte eingehalten werden..."
Jedoch lt. Prof. Kniep: Der bestehende vorsorgelose Zustand und die Praxis von Genehmigung und Betrieb der Mobilfunkstationen sind wegen der Verletzung des ranghohen Grundrechtes der Unversehrtheit sowie der Untätigkeit der zuständigen Behörden demgegenüber verfassungswidrig.
Wirkungen auf die Bevölkerung
Eine epidemologische Vorstudie des Landes Kärnten mit der Universität Wien weist nun auch in der Fläche eindeutig nach, dass die Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen rd. 70% aller immittierten Strahlungsenergie ausmacht und ganz eindeutig korreliert beeinträchtigende bzw. schädigende Wirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat.
Univ.Prof. Dr. M. Kundi, Wien, Dr. M.-L. Mathlaschitz, Klagenfurt, Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden
Vergl. hierzu im Tierbereich die flächenausgedehnte sog. "Rinderstudie" in Bayern.
Weiterhin darf hingewiesen werden auf die kürzlich erschienene Studie der Universität Mainz, in der Beeinträchtigungen der Gedächtnis-Regeneration durch Mobilfunk-Einstrahlung nachgewiesen werden; das bedeutet u.a. die Übertragbarkeit von entsprechenden Ergebnissen aus Tierversuchen für den Humanbereich.
Bevölkerungs- und gesundheitspolitische Relevanz
Die weiteren Schäden an der Unversehrtheit der Bevölkerung sind also offenkundig programmiert, und zwar flächendeckend und wegen der noch bevorstehenden Langzeitwirkungen progressiv. Welcher Umstand könnte wohl noch die Annahme in Zweifel ziehen, dass die von vielen Wissenschaftlern geäußerten Befürchtungen sämtlich so eintreten werden?
Demgegenüber sind die Mobilfunk-Betreiber nicht gegen Schadensersatzansprüche aus dem Sendebetrieb versichert; d.h. dass die Betreiber, wenn sie denn mit den Forderungen konsequent konfrontiert würden (schon jetzt geben Tausende Ihre "Verletzung" als Unfallmeldung an die Krankenkassen), nicht mehr zahlungsfähig wären; das bedeutet dann auch, dass die Umsätze und Ergebnisse an die Shareholder gegangen sind und die Folgekosten der Allgemeinheit zugemutet werden. Die gesundheits- und wirtschafts-politischen Folgen sind ja jetzt schon erkennbar, und ein Desaster muss befürchtet werden.
Forschungsbedarf und Herstellung von Unabhängigkeit und Mitwirkung
Leider sind die bereits ab 1993 verfügbaren Forschungsergebnisse und Warnhinweise sämtlich unterdrückt worden, Forscher wurden verunglimpft, und eigene Projekte zur Erforschung der Wirkung der gepulsten Sendestrahlung wurden wissentlich nicht unternommen; z.B. tauchen die damals übergebenen Unterlagen aus den GUS-Staaten erst jetzt wieder auf...
Unbestritten ist natürlich der generelle Bedarf an weiterer Forschung, insbesondere zu den eigentlichen biologischen Wirkungsketten, den Wirkungen aus Langzeitexposition, und natürlich zur Erreichung einer verträglichen Technologie oder Technik-Variante.
Nicht erforderlich jedoch ist Forschung, um die Schädlichkeit der derzeit angewandten Technik überhaupt zu beweisen, sie ist Tatsache, und zwar weit deutlicher bewiesen, als durch die allenfalls erforderlichen "begründeten Zweifel" etwas pointiert formuliert: Eine nasse Wand in einem Bau ist nicht deshalb einstweilen nicht nass, weil man noch nicht weiß, woher das Wasser kommt ...
Die derzeitigen Regelungen müssen daher als obsolet angesehen werden. Keinesfalls dürfen Forschungsprogramme zum Aufschieben der Revision der prekären gesetzlichen und praktischen Situation führen; außerdem: wer garantiert denn, dass diese Ergebnisse dann nicht wiederum irgend vorgeschobenen "Wissenschaftskriterien" nicht genügen? - Es besteht also statt legalistischen Aufrechterhaltens ein sofortiger Bedarf zur Revision der 26.BImSchV.
Die Vereinbarungen der Betreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden sind absolut unzureichend (die bisher in der Standortfrage der Sender praktisch entmündigten Kommunen erfahren jetzt nur früher, was sie nicht ändern können, aber sollen die Auseinandersetzung mit den Bürgern führen...). Die neuesten Vereinbarungen des Kanzleramtes mit den Betreibern dürften leider auf dem gleichen unzulänglichen Niveau liegen.
In der Tat besteht dagegen möglicherweise ein ganz anderer Ermittlungs-Bedarf: Wer hat das alles zu verantworten, und wer hat dem pflichtwidrig Vorschub geleistet?
Erforderlich ist wohl auch eine sorgsame neue, paritätische bzw. unabhängige Besetzung der entsprechenden verantwortlichen Gremien (z.B. Bundesämter, Strahlenschutzkommission), die die jetzige Situation zumindest mit geduldet haben.
Auch folgendes sollte überdacht werden: Die Aufteilung unserer Wissenschaftslandschaft in sehr viele Einzel-Kompetenzbereiche sowie die zu geringe Basis-Finanzausstattung machen diese abhängig von Drittmittelprojekten, wobei Aufgabe und Ergebnisverwendung nicht mehr unabhängig sind, und in der übergreifende Projekte (wie sie z.B. im Mobilfunkbereich von der Technik bis zur Medizin hätten stattfinden sollen) kaum interessenfrei zustandekommen.
Die Zukunft: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Es geht ganz sicher nicht um die Abschaffung des Mobilfunks, sondern bei Erhalt von dessen unbestrittenem Kern-Nutzen (vielleicht bei einigen Komfort-Einschränkungen) um das Erreichen einer gefährdungsminimalen unbedenklichen Technik.
Benötigt wird dazu ein klares Umdenken im politischen Bereich, nämlich Wiederherstellen des rechtlichen Gleichgewichts:
Konkret sind gesetzgeberische Sofortmaßnahmen folgender Art zu veranlassen, wobei durchaus eine Vermeidung unökonomischer Sprünge anzustreben ist:
Als Langfristige Maßnahmen für einen dauerhaften unbedenklichen Zustand sind erforderlich:
A. Volger