GSM-R-Basisstationen der Deutschen Bahn


Weitgehend unbekannt ist in der Öffentlichkeit die Tatsache, dass auch die Deutsche Bahn AG ihren gesamten Bahn- und Betriebsfunk auf einen ähnlichen Standard umbaut, wie er bei der Mobilfunktechnologie genutzt wird. Die DB AG ist derzeit dabei, für ihre 25.000 Streckenkilometer in der Bundesrepublik Deutschland ca. 2.500 Standorte mit GSM-R Basisstationen zu versehen, deren Sendeleistung im Kilowattbereich liegt! Dafür werden Altanlagen umgerüstet bzw. neue Funktürme errichtet. Diese Funkanlagen, die zum Teil in einem vereinfachten Genehmigungsverfahren durch das Eisenbahnbundesamt bundesweit genehmigt werden, sind dann z. B. rechtswidrig, wenn zusätzlich private Mobilfunkanlagen von anderen Betreibern vorgesehen bzw. montiert sind. Daneben sind auch hier zahlreiche, weitere z. B. baurechtliche Aspekte relevant, die in der juristischen Praxis bei vereinfachter Genehmigung dieser Funkanlage zum Teil nicht hinreichend beachtet wurden. Betroffenen kann insofern nur nahegelegt werden, ggfls. juristische Überprüfungen einzuleiten.

RA W. Krahn-Zembol
- Umweltrecht / Umweltmedizin und Recht -
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bundesweit tätig )
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umwelt·medizin·gesellschaft · 15 · 4/2002


GSM-R-Basisstationen der Deutschen Bahn