Luis de Iturriaga, BILBAO. - Das Gericht Erster Instanz Nr. 2 von Bilbao hat ein Urteil erlassen, das den Betrieb einer Mobilfunkantenne von Airtel auf einem Anwesen von Miteigentümern in Erandio (Vizcaya) solange verbietet, bis das Unternehmen nachweist, dass die Strahlungen der genannten Antenne "unschädlich" sind, die Gesundheit also nicht beeinträchtigen.
Dies ist das erste Mal, dass ein spanisches Gericht ein Urteil zugunsten einer Privatperson erlässt - die Klage wurde von einem der Nachbarn des Gebäudes eingereicht - und sich dabei auf "Gesundheitsgründe" beruft.
Und in der gesamten Europäischen Union gibt es bislang nur einen Präzedenzfall in Deutschland.
Der Richter Edorta Herrera erachtet es für erwiesen, dass mit der Errichtung der Mobilfunkantenne elektromagnetische Strahlungen auftraten, die es zuvor nicht gab und die die Wohnung desjenigen Nachbar betreffen, der den Beschluss der Miteigentümer-Versammlung anfocht, diese Antenne errichten zu lassen. Er führt dazu aus, dass die elektromagnetischen Felder im Allgemeinen und die nicht ionisierenden Strahlungen des Mobilfunks im Besonderen "die vernünftige Vermutung begründen, nicht unschädlich für die Gesundheit von Menschen zu sein, die ihnen permanent ausgesetzt sind", weshalb er darauf erkennt, dass Airtel das Gegenteil beweisen müsse. Das Urteil des Gerichts von Bilbao gibt somit dem Kläger Juan Carlos Castro recht, einem Nachbarn des Wohnblocks, auf dem die Antenne errichtet wurde, der geltend gemacht hatte, die davon ausgehenden Strahlungen könnten der Gesundheit seiner achtjährigen Tochter schaden, die unter Hyperaktivität leidet. Castro klagte gegen den Beschluss der Miteigentümer-Versammlung und erreichte, dass im Oktober vergangenen Jahres ein Richter die Abschaltung und Plombierung der Antenne verfügte.
Dieser Beschluss wurde nicht befolgt, und im Februar wies der Richter Edorta Herrera den Energieversorger Iberdrola an, die Stromversorgung der Antenne zu unterbrechen. Der Richter geht in seinem Urteil davon aus, dass bei der Tochter von Juan Carlos Castro, die zum Zeitpunkt des Beschlusses der Miteigentümer-Gemeinschaft sieben Jahre alt war, ein "Störungssyndrom mit Hyperaktivität aufgrund mangelnder Zuwendung" diagnostiziert worden war. Edorta Herrera stellt fest, dass die schädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung auf die Gesundheit der Kläger nicht bewiesen ist, wohl aber die ernstliche Sorge angesichts "gewisser Wahrscheinlichkeit einer Schädigung, insbesondere bei der Minderjährigen". Der Richter weist darauf hin, dass die von beiden Seiten vorgelegten Untersuchungen weder die Schädlichkeit noch die absolute Unschädlichkeit erweisen, "sondern den begründeten Zweifel", und dass das Vorsorgeprinzip es geraten sein lässt, "die wahrscheinliche Verschlechterung des Syndroms der Minderjährigen" nicht auszuschließen.
Ein historisches Urteil
G.C.D., MADRID. - "Das ist ein Meilenstein", erklärte gestern der Vorsitzende der Gesellschaft für Geo-biologische Studien GEA Raúl de la Rosa in Bezug auf das Urteil von Bilbao gegenüber EL MUNDO. De la Rosa war einer der Zeugen der Klägerseite, und seine Stellungnahmen haben Eingang in das Urteil gefunden. Der Richter beruft sich auf die Messungen, die von diesem Experten in der Wohnung durchgeführt wurden, und scheidet diejenigen des Wirtschaftsministeriums aus, die anscheinend Irrtümer enthielten. "In dem Haus gab es 0,4 Mikrowatt/cm2, was viel ist. Nach den zuletzt in Salzburg verabschiedeten Kriterien sollen die Emissionen 0,1 mw/cm2 nicht überschreiten", sagte De la Rosa. Zu dem Urteil von Bilbao gibt es einen Präzedenzfall in Spanien, der im Urteilstext zitiert wird. Aber dieses andere Urteil bezieht sich nicht auf Mobilfunk, sondern auf die Einwirkung von magnetischen Strahlungen, die von einem Strom-Transformator unterhalb einer Wohnung in Murcia ausgehen. In diesem Urteil wird die Wohnung als ein "unverletzlicher" Ort auch für solche unsichtbaren Wellen erachtet. Das Urteil verpflichtet das Unternehmen Iberdrola dazu, den Klägern Schadenersatz zu zahlen in Höhe der Kosten der Wohnung, die diese verlassen mussten. Auch der Richter von Bilbao erachtet den familiären Bereich als geheiligt. Die Wohnung befindet sich nur 10 Meter von der Antenne entfernt, deren Stromversorgung seit Monaten auf Anordnung desselben Richters unterbrochen ist angesichts der Weigerung von Airtel, sie abgeschaltet zu lassen.
Erschienen in der spanischen Regionalzeitung "EL MUNDO / LA CRONICA DE LEON", León, 26.6.2001 aus dem Spanischen übersetzt von Tilman Evers.