Schutzmaßnahmen

Wie kann die Errichtung und Inbetriebnahme von Mobilfunk-Basisstationen notfalls verhindert werden?

Die Argumentation der Mobilfunkbetreiber, dass "die Einhaltung der Grenzwerte den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten rechtfertigen", ist kein Freibrief für die Verursachung von Strahlenbelastungen, die nach dem Stand der Forschung geeignet sind, Störungen im biologischen System des Menschen und Gesundheitsschäden zu verursachen.

Auf Grund unserer Erfahrung aus mehreren Tausend durchgeführten Messungen und der Forschung ist der gesetzlich garantierte Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung im Nahbereich der meisten Mobilfunk-Sendeanlagen trotz Einhaltung der angewendeten Gesetze und Normen nicht gewährleistet.

Trotz dem noch unbefriedigenden Stand der Rechtsprechung konnte in der Vergangenheit immer wieder erreicht werden, dass Mobilfunk-Sendeanlagen an dem ursprünglich geplanten Standort nicht errichtet wurden, und bestehende Sendeanlagen abgebaut werden mussten! So dass lt. einer Klage von T-Mobile (einem Tochterunternehmen der deutschen Telekom) "der erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Maß zurückbleibt".

Ob durch eine bestehende oder geplante Sendeanlage ein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung verursacht wird, kann durch die IGEF aufgrund von Messungen bzw. Berechnungen untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind die Grundlage für ein Gutachten, das auf der Basis aktueller Forschungsergebnisse die Beweisgrundlagen schafft für rechtliche, behördliche und andere Schritte gegen die Errichtung bzw. den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage. Z.B. für einen Widerspruch gegen eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde bzw. Betriebserlaubnis der Fernmeldebehörde. (Siehe Bericht unten: >Standortbescheinigungen sind als Verwaltungsakte zu qualifizieren. Der Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung.<) Oder als Begründung für eine Besitzstörungsanzeige oder eine Unterlassungsklage, einen Strafantrag wegen Körperverletzung, eine Mietminderungsforderung, ein Bürgerbegehren, Einsprüche und Klagen gegen baurechtliche Entscheidungen, Schadenersatzforderungen aufgrund der Wertminderung von Wohnungen, Häusern und Grundstücken, die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung oder zur Information der meist nur einseitig durch die Mobilfunk-Unternehmen mit PR-Material versorgten Medien, Politiker und Behörden usw..

Im Gutachten der IGEF werden zahlreiche Studien zitiert, die belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität (inklusive EEG) verändert, den Schlaf stört, die Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beeinflusst und das Krebsrisiko erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen.

Durch die IGEF können hierzu folgende Dienstleistungen übernommen werden:


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info[at]elektrosmog.com

 



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