Stand der Wissenschaft
Ecolog-Studie: Als umfangreiche kritische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur läßt die Studie keinerlei Zweifel mehr, dass die hochfrequente und gepulste elektromagnetische Sendestrahlung von Antennen-Basistationen, Handys und schnurlosen Haustelefonen mit unterschiedlichsten Effekten nachweisbar und wesentlich gesundheitsschädlich ist.
K. Hennies, H.-P. Neitzke, H. Voigt, Ecolog-Institut Hannover: Bewertung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes (Auftrag der Deutschen Telekom)
Dies steht hier auch stellvertretend für die zahlreichen weiteren Einzelberichte aus Wissenschaft und Praxis.
Schutzwirkung der Grenzwerte
Ausarbeitung Prof. Volger: Nachweis, dass die bestehenden Grenzwerte in der 26. BImSchV. keine Schutzwirkung gegenüber biochemisch-neurologischen Schadenswirkungen der Senderstrahlung beinhalten; die Grundlagen sind nur thermisch bezogen, daher lückenhaft bzw. gefälscht, der erforderliche Schadensfreiheitsbeweis ist nicht korrekt durchgeführt, Langzeitwirkungen sind nicht berücksichtigt, Vorsorgewerte fehlen.
Prof. Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel: Zur Schutzwirkung der 26. BImSchV. bezüglich Senderleistungen im Mobilfunk
Rechtslage
Ausarbeitung Prof. Kniep: Darlegung, dass der bestehende vorsorgelose Zustand und die Praxis von Genehmigung und Betrieb der Mobilfunkstationen verfassungswidrig sind wegen der Verletzung des ranghohen Grundrechtes der Unversehrtheit sowie der Untätigkeit der zuständigen Behörden demgegenüber.
Prof. Dr. Kniep, Rechtsanwalt, Heilbronn: Die Vereinbarkeit von neuen wissenschaftliche Erkenntnissen über Mobilfunksendeanlagen mit der Grenzwertfestlegung in der 26. BImSchV.
Ausserdem muss zur Beweiskorrektheit zurückgekehrt werden: nicht der Geschädigte muss die Schädlichkeit beweisen, sondern die Anlagenbetreiber sind zum Nachweis der Unschädlichkeit verpflichtet; alles andere bedeutet unzulässige Beweislastverschiebung.
Zusätzlich wird auf die vielen, auch internationalen Gerichtsurteile verwiesen, die sich auf die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung als bewiesene Grundlage für ihre Entscheidung stützen.
Wirkungen auf die Bevölkerung
Kärntener Studie: Die epidemologische Vorstudie des Landes Kärnten mit der Universität Wien weist eindeutig nun auch in der Fläche nach, dass die Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen rd. 70% aller immittierten Strahlungsenergie ausmacht und ganz eindeutig beeinträchtigende bzw. schädigende Wirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat.
Univ.Prof. Dr. M. Kundi, Wien, Dr. M.-L. Mathlaschitz, Klagenfurt, Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden
Vergl. hierzu auch die sog. "Rinderstudie" im Land Bayern.
Forschungsbedarf / gesetzlicher Handlungsbedarf
Unbestritten ist der generelle Bedarf an weiterer Forschung, insbesondere zu Wirkungen aus Langzeitexposition. Nicht weiter erforderlich ist Forschung, um die Schädlichkeit überhaupt zu beweisen, sie ist Tatsache. Die derzeitigen Regelungen müssen daher als obsolet angesehen werden. Keinesfalls dürfen Forschungsprogramme zum Aufschieben der Revision der prekären gesetzlichen und praktischen Situation führen - es besteht sofortiger Handlungsbedarf.
A. Volger