In einem Musterprozess auf der Grundlage eines Gutachtens des IGEF-Sachverständigen für bioelektronische Sensibilität Wulf-Dietrich Rose wird z.Zt. gerichtlich geklärt, wer dafür haften muß, wenn Mieter einer Wohnung durch mehrere DECT-Schnurlostelefone in den Nachbarwohnungen einer gesundheitsschädlichen Strahlenbelastung ausgesetzt sind.
Im vorliegenden Fall konnte eine Münchnerin ihre neu gemietete Wohnung aufgrund starker gesundheitlicher Beschwerden nicht benutzen. Ihre Herzbeschwerden und Kopfschmerzen verschwanden sofort, wenn sie die Wohnung verließ und plagten sie jedes Mal kurz nach dem Betreten der Wohnung. Eine Untersuchung durch den Sachverständigen ergab eine relativ geringe Strahlenbelastung durch einen Mobilfunksender von 3 µW/m2, jedoch eine im Frequenzbereich der DECT Schnurlostelefone liegende gepulste Strahlung von fast 2000 µW/m2.
Der Vermieter klagte auf Einhaltung des Mietvertrages und Zahlung der Miete. Die Mieterin machte Schadenersatz für die Umzugskosten, Hotelaufenthalt usw. geltend.
Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis: Die Leistungsflußdichte, die durch DECT-Schnurlostelefone in den anderen Wohnungen in diesem Haus verursacht wird, liegt in einer Größenordnung, die nahezu zwangsläufig Störungen im biologischen System des Menschen und Gesundheitsschäden verursacht.
Hochfrequente Strahlenbelastungen in dieser Art und Größenordnung führen erfahrungsgemäß sehr häufig zu ähnlichen gesundheitlichen Beschwerden wie im geschilderten Fall in München. So hatte eine Auswertung der IGEF von über 300 Elektrosmog-Messungen ergeben, dass mindestens 60 % der gesundheitlichen Beschwerden durch Elektrosmog auf hochfrequente Strahlenbelastungen durch DECT-Schnurlos-Telefone zurückzuführen sind.
Aufgrund gesundheitlicher Beschwerden in der Belegschaft hat sich auch die Abteilung Arbeits- und Umweltschutz bei BMW intensiv mit der Sachlage beschäftigt. Sie hat Expertenrat von beiden Seiten eingeholt (z. B. bei Prof. G. Käs und beim DECT-Lieferanten Siemens) und sich dann für die drastische Reduzierung entschieden, die für die gesamte BMW Group weltweit gültig ist.
BMW hat die zulässige Strahlungsbelastung seiner weltweit rd. 105 000 Mitarbeiter durch
betriebliche DECT-Telefone auf höchstens 100 µW/m² reduziert. Dieser Wert liegt um den Faktor 100 000 unter dem derzeitigen gesetzlichen Grenzwert. Zur Einhaltung des BMW-Grenzwerts wurde die Sendeleistung der DECT-Basisstationen (Mittelwert 10 mW, Spitzenwert 250 mW) durch den Einbau von Dämpfungsgliedern zunächst soweit verringert, dass auch in unmittelbarer Nähe einer Station der BMW-Grenzwert eingehalten wird. Insbesondere im Münchener Forschungszentrum (FIZ) konnte dann jedoch die Funkversorgung nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden. Grund: In dem Büro- und Laborkomplex lassen sich dämpfende Trennwände problemlos versetzen oder neu einziehen. Etliche DECT-Basisstationen im FIZ müssen daher mit höherer Leistung senden als ursprünglich geplant.
Um den BMW-Grenzwert dennoch einzuhalten, wurden diese in Deckennähe montierten Stationen mit einem Kostenaufwand von rd. 100 000 Euro - getragen von BMW - durch metallbedampfte Glasscheiben abgeschirmt. Diese "Deflektoren" sind ahe der Stationen montiert, sie lassen die seitliche Abstrahlung ungehindert u, schützen jedoch den unterhalb einer Station sitzenden Mitarbeiter.
