Beurteilung von Schnurlos-Telefonen, eine Information der Merkel-Messtechnik, Neu-Isenburg


CT1-Standard

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erlaubt die Benutzung von schnurlosen Telefonen nach dem CT1-Standard, (bereits seit dem 31.12.97) nicht mehr. Die Frequenzen des Unterbandes (914 bis 915 MHz) und des Oberbandes (959 bis 960 Mhz) sind für die Erweiterungen des D-Netzes freigegeben worden.

Diese Telefone sind an folgendem Geräteschild zu erkennen: das Posthorn, ein Z und Zulassungsnummer, die mit "U" oder "V" endet.

Auch Schnurlos-Telefone mit den Zulassungsnummern A 200025 X, A 200027 X, A 200456 W oder A 200519 W, sowie Geräte mit der Bezeichnung Sinus 01 oder Sinus 01 LX bis Sinus 05 oder Sinus 05 LX dürfen in Deutschland nicht mehr betrieben werden.

Die im folgenden beschriebenen Schurlos-Telefone nach dem DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecomunications), CT2 oder CT1+ dürfen in Deutschland, so die Regulierungsbehörde, uneingeschränkt genutzt werden.

CT1+ Standard
Die Informationen werden analog, nicht gepulst, mit einer Sendeleistung von 10 mW übertragen und senden nur während des Telefonates (Unterband 885 bis 868 Mhz, Oberband 930 bis 932 Mhz).

CT2 Standard
Die Informationen werden periodisch gepulst (500 Hz), mit einer Sendeleistung von 10 mW übertragen und senden nur während des Telefonates (864 bis 887 Mhz).

DECT Standard
Die Informationen werden periodisch gepulst (100 Hz), mit einer Sendeleistung von 250 mW übertragen und senden ständig, unabhängig davon, ob telefoniert wird oder nicht (1880 bis 1900 Mhz).

Forschungsergebnisse zum Gesundheitsrisiko von schnurlosen DECT-Telefonen
Untersuchungen der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung (IGEF) in 270 Wohnungen und Büros haben ergeben, daß unerklärliche Herzbeschwerden, Kopfschmerzen, nervöse Überreiztheit und Schlafstörungen in vielen Fällen durch die gepulsten elektromagnetischen Mikrowellen der Basisstationen dieser digitalen schnurlosen Telefone nach DECT-Standard verursacht werden.

Der deutsche Physiker Albert Popp konnte nachweisen, daß die Körperzellen mit einer ultraschwachen "Biophotonenstrahlung" kommunizieren. Dies sind gleichsam kleinste Energiekorpuskel, von denen jeweils eines in der DNS-Spirale des Zellkernes beheimatet ist. Eine besondere Eigenschaft dieser

Photonen ist ihre gleichgerichtete Lichtschwingung - die Zellen kommunizieren demnach mit ultraschwachen Laserstrahlen. Nichtthermische biologische Irritationen der Zelle durch Mikrowellen ergeben sich demnach einerseits durch eine Störung der Zellmembranfunktion. Weiterhin aber auch durch die Störung dieser "Biophotonenkommunikation" der Zellen untereinander, die dann zum Erliegen kommt, wenn die Biophotonen durch Mikrowellen in ihrer Gleichgerichtetheit gestört werden. Dieser Ordnungsverlust in den Mitteilungen der DNA kann katastrophale Folgen für das Informationssystem des Organismus haben: die Gene werden zwar nicht in ihrer Struktur verändert - wie bei der Gentechnik -, werden jedoch in ihrem Informationsgehalt blockiert. Es ist leicht vorstellbar, daß z.B. ein Tumor-Suppressor-Gen in seiner spezifischen Funktion dann nicht mehr wirksam ist und Krebszellen plötzlich ungehindert wuchern können. Das Problem der Hochfrequenzbelastung besteht eben darin, daß die Zellen unseres Organismus und Nervensystems ihre Informationsübermittlung in einem ultraschwachen Hochfrequenzbereich abwickeln. Die Überflutung durch technische Hochfrequenzen verursacht daher vielfältigste Entgleisungen des Körpers auf zellulärer, nervaler und humoraler Ebene durch Einkoppelung hochfrequenter Energien und Frequenzmuster in das Informationssystem unserer Zellen.

Zur Cancerogenität von Hochfrequenzen, wie sie in der Telekommunikation verwandt werden, laufen derzeit zahlreiche Studien. Der Forschungsbeauftragte der World Health Organisation (WHO) in Genf, M. Reapacholi und seine Arbeitsgruppe vom Royal Adelaide Hospital in Australien kamen bei einem Tierversuch zu einem niederschmetternden Ergebnis. Sogenannte transgene Mäuse, bei denen ein Tumor-Suppressor-Gen fehlt, entwickelten bei einer zweimal halbstündigen Bestrahlung täglich mit einer Dosis von niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlen, wie sie von einem handelsüblichen Handy ausgehen, 2,4 mal so häufig bösartige Tumore wie die unbestrahlte Kontrollgruppe. Dieses Ergebnis wurde bei einem Kollektiv von 100 Mäusen nach achtzehnmonatiger Handyexposition erzielt.

Was tun?

 



Beurteilung von Schnurlos-Telefonen, eine Information der Merkel-Messtechnik, Neu-Isenburg