Für Erzeugung und Verteilung der elektrischen Energie sind umfangreiche Einrichtungen geschaffen worden. Kraftwerke, Umspann- und Transformatorenstationen, Hoch- und Mittelspannungsleitungen, leistungsstarke Versorgungskabel - bis zu unserer Hausinstallation. Dieses Niederfrequenznetz zur Stromversorgung erzeugt elektrische und magnetische Felder und damit einen wesentlichen Teil der elektromagnetischen Umweltbelastung, die allgemein als Elektrosmog bezeichnet wird. Für Rundfunk und Fernsehen, Amateur- und Mobilfunk, Telekommunikation, Radar, militärische Überwachung, Richtfunk usw. strahlen leistungsstarke Sender elektromagnetische Wellen aus, denen wir angesichts der flächendeckenden Versorgung nicht mehr generell ausweichen können.
Die akuten Wirkungen starker elektrischer und magnetischer Felder mit Frequenzen, wie sie bei der Elektrizitätsversorgung und dem Betrieb von Bahnanlagen verwendet werden (50 bzw. 16 2/3 Hz), sind lange bekannt und hinreichend untersucht. Sie können zur Induktion starker Körperströme führen und diese Ströme können insbesondere das Gehirn oder das Herz schädigen. Die eigentliche Ursache der Beeinflussungen des Gehirns und des Herzens sind elektrische Spannungen, die durch die induzierten Ströme an Körperzellen erzeugt werden und die dort die natürlicherweise auftretenden elektrischen Spannungen "übersteuern" und zu Reizungen der Zellen führen. Starke niederfrequente Felder können auch optische Täuschungen (Elektrophosphene und Magnetophosphene) auslösen. Die in den meisten Ländern gültigen Grenzwerte für den Niederfrequenzbereich sollen die Auslösung akuter gesundheitlicher Schäden der beschriebenen Art durch induzierte elektrische Ströme ausschliessen.
Epidemiologische Studien und experimentelle Untersuchungen an freiwilligen Versuchspersonen, Tieren, einzelnen Organen oder Zellkulturen geben aber deutliche Hinweise darauf, dass niederfrequente elektrische und magnetische Felder auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu potentiell gesundheitsschädlichen biologischen Effekten und organischen Wirkungen führen können. Nachgewiesen wurden u.a. Effekte auf zellulärer Ebene, Beeinträchtigungen des Immun-, des Hormon- und des Nervensystems.
Vor allem das Gehirn- und Nervensystem, das für die Steuerung aller Körperfunktionen nur mit elektromagnetischen Strömen und Signalen von unvorstellbar geringer Intensität arbeitet, gerät durch die millionenfach stärkere elektromagnetische Strahlung im Nahbereich vieler Stromversorgungsanlagen, Elektrogeräte und Stromleitungen sowie durch die flächendeckende Mobilfunk-Kommunikation in eine Stress-Situation, die zu allgemeinen Funktionsstörungen führen kann.
Zudem gibt es starke Hinweise auf eine krebspromovierende Wirkung niederfrequenter Magnetfelder. In einer Vielzahl epidemiologischer Untersuchungen an Bevölkerungsgruppen, die solchen Feldern verstärkt ausgesetzt sind, wurden erhöhte Risiken für bestimmte Krebserkrankungen, insbesondere Leukämie bei Kindern, sowie für neurodegenerative und psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems festgestellt. Ein vollständiges und konsistentes Wirkungsmodell liegt zwar noch nicht vor, die Vielzahl der wissenschaftlichen Hinweise auf Wirkungen weit unterhalb der derzeit gültigen Grenzwerte lässt jedoch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass niederfrequente Magnetfelder eine ubiquitäre Noxe darstellen, eine deutliche Absenkung der Grenzwerte und weitere Anstrengungen zur Verminderung der Exposition der Bevölkerung geraten erscheinen.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erwiesenen, wahrscheinlichen und möglichen gesundheitsschädigenden Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder haben sich in den letzten Jahren so stark verdichtet, dass über die gesetzlichen Sicherheitsgrenzwerte hinaus dringend Vorsorgegrenzwerte eingeführt werden sollten, um die Einwirkungen dieser Felder auf den Menschen und die daraus folgenden potentiellen Gesundheitsrisiken möglichst gering zu halten. Länder wie die Schweiz und Italien haben schon entsprechend gehandelt und Grenzwerte eingeführt, die für empfindliche Bereiche, wie Wohngebiete, Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser, anzuwenden sind. Andere Länder, wie Neuseeland und Schweden, stützen ihre Vorsorgebemühungen auf Minimierungsgebote für Belastungen durch elektromagnetische Felder.
Die Anwendung des Vorsorgeprinzips ist auch zentraler Bestandteil der europäischen Umweltpolitik und im Grundlagenvertrag der Europäischen Gemeinschaft von 1992 festgelegt. In der 'Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern' wird explizit auf den Vorsorgegedanken abgehoben:
"Die Mitgliedstaaten sollten den Fortschritt der wissenschaftlichen Kenntnisse und der Technologie in Bezug auf den Schutz vor nichtionisierender Strahlung unter Berücksichtigung des Vorsorgeaspekts beachten."
