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Warensicherungsanlagen in Kaufhäusern sollen den Diebstahl von Waren verhindern. An den zu sichernden Waren wird je nach Art des Gegenstands ein hartes Etikett oder ein Klebeetikett befestigt. Wird dieses Etikett nicht entfernt oder deaktiviert, bevor die Detektoranlage durchschritten wird, so wird ein Alarm ausgelöst.
Zur Zeit sind viele verschiedene Anlagen im Einsatz, die zur Detektion der Etiketten entweder niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektromagnetische Felder (siehe Tabelle "Quellen hochfrequenter Strahlung") verwenden und dabei mit kontinuierlichen Signalen oder mit unterschiedlichen Pulsformen arbeiten. Genaue Informationen über die verwendeten Frequenzen und Pulsformen, sowie über die Intensität der verwendeten magnetischen oder elektromagnetischen Felder stehen in vielen Fällen nicht zur Verfügung.
Grundsätzlich arbeiten alle Systeme nach dem gleichen Prinzip: Meist im Kassenbereich oder am Ausgang des Geschäftes befindet sich der Überwachungsbereich in Form eines magnetischen oder elektromagnetischen Feldes. Dieses entsteht dadurch, dass ein Sender nieder- oder hochfrequente Signale an einen Empfänger schickt. Wird ein aktives Sicherungsetikett durch den Überwachungsbereich bewegt, so wird das Feld zwischen Sender und Empfänger gestört und ein Alarm erzeugt.
Die Funktionsweise der Geräte bedingt, dass sich der Bereich der höchsten Feldstärke zwischen Sender und Empfänger befindet. Außerhalb des Überwachungsbereiches nimmt die Feldstärke mit zunehmender Entfernung rasch ab.
Expositionsmessungen ergaben, dass bei Anlagen, die mit niederfrequenten Feldern arbeiten, zwischen Sender und Empfänger Pulsspitzen mit einer magnetischen Flussdichte von über 100 µT auftreten können. Die von der ICNIRP empfohlenen Referenzgrenzwerte für die allgemeine Bevölkerung wurden in vielen Fällen überschritten. Auch bei Anlagen, die im Frequenzbereich zwischen 8,8 und 10,2 MHz arbeiten, wurden Überschreitungen der empfohlenen Referenzgrenzwerte für die Bevölkerung festgestellt. Für den Frequenzbereich zwischen 2400 und 2500 MHz liegen keine Informationen vor.
Eine gesundheitliche Gefährdung für die allgemeine Bevölkerung durch die Warensicherungsanlagen besteht aber nicht, da die Expositionsdauer in der Regel sehr kurz ist. Außerdem sind die Referenzwerte so festgesetzt, dass eine Überschreitung nicht in jedem Fall eine Überschreitung der Basisgrenzwerte für die Körperstromdichte bzw. für die Energieaufnahme zur Folge hat.
Für die Träger aktiver oder passiver Körperhilfen (wie z.B. Herzschrittmacher, Infusionspumpen oder metallische Implantate) sind dagegen besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig. Sie sollten sich in jedem Fall beim behandelnden Arzt darüber informieren, ob bei ihrem Gerät eine Beeinflussung durch Warensicherungsanlagen möglich ist. Vorsichtshalber sollten Sie sich nie länger als unbedingt nötig im Feldbereich aufhalten, d.h. die Anlagen so zügig wie möglich durchschreiten und sich im Fall von Warteschlangen im Kassenbereich nicht zwischen den Detektoren aufhalten.
Um das Risiko einer Beeinflussung von aktiven und passiven Körperhilfen durch Warensicherungsanlagen so weit wie möglich zu minimieren, müssen die Träger von medizinischen Implantaten verstärkt auf mögliche Beeinträchtigungen durch solche Anlagen aufmerksam gemacht werden. Hersteller, aber auch Krankenkassen und Ärzte sollten den betroffenen Patienten geeignete Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen weitere Kenntnisse über die Ursachen der Beeinflussung medizinischer Implantate gewonnen werden, um deren Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Störungen zu verringern.
Es ist zu erwarten, dass die Zahl derartiger Anlagen weiter zunimmt und dass die Anwendungsmöglichkeiten durch eine Weiterentwicklung der Technik noch ausgeweitet werden. So ist es bereits jetzt möglich, bestimmte Informationen in den Warenetiketten zu speichern und damit z.B. Inventur und Bezahlung zu vereinfachen oder den Weg bestimmter Güter zu verfolgen.
Die Hersteller der entsprechenden Anlagen sollten mehr Informationen über die technischen Eigenschaften der Anlagen zur Verfügung stellen, um eine Beurteilung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen zu ermöglichen. Außerdem muss eine möglichst geringe Exposition der Bevölkerung durch derartige Anlagen bereits bei deren Entwicklung verstärkt berücksichtigt werden. Zu beachten ist dabei auch die Belastung des Personals, das nicht nur durch die Detektoren, sondern auch durch die Geräte zur Aktivierung und Deaktivierung der Etiketten exponiert wird. |