27. D-Netz-Funkwellen

Das D-Netz funkt direkt ins Gehirn

"In unserer Strasse wurde vor 6 Wochen eine Sende- anlage der Telekom für das D-Netz in Betrieb genommen. Die Entfernung zur Schule, in der auch der Kindergarten untergebracht ist, beträgt nur etwa 10 Meter. Seither haben mehrere Nachbarn erzählt, dass ihren Kindern öfter schwindlig wird und das die Kinder irgendwie anders sind. Auch meine beiden Kinder haben mehrmals über Kopfschmerzen und Brechreiz geklagt, was früher kaum vorkam.

Ich selbst habe seit 4 Wochen mehr Schwierigkeiten mit meinem Kreislauf, der aber schon immer etwas labil ist. Die Leute von der Telekom, mit denen wir darüber schon sprachen, sagten, dass diese Beschwerden nicht von der Telekom-Sendeanlage verursacht sein können. Dann müsste nämlich die Hochfrequenz-Strahlung, die schon seit Jahrzehnten von den Rundfunk- und Fernseh-Sendern ausgestrahlt wird, alle Menschen in Deutschland krank gemacht haben, weil deren Strahlung sogar zigtausendfach intensiver ist.

Bevor wir jetzt hier an Ort und Stelle Messungen vornehmen und ein Gutachten erstellen lassen, mit dem wir evtl. gegen Telekom etwas erreichen können, möchten wir wissen, ob es schon speziell zur D-Netz- Strahlung Untersuchungen in Deutschland gibt. Dass auch schwache Hochfrequenz-Strahlung gesundheitliche Schäden verursachen kann, darüber haben wir uns bereits informiert; uns geht es speziell um das D-Netz und dessen gepulste Strahlung."

In Deutschland werden zur Zeit an verschiedenen Instituten diesbezüglich Untersuchungen durchgeführt, die die vielfach geäusserten Bedenken gegen den flächendeckenden Aufbau diverser Telekommunikations- Netze eigentlich entkräften sollten. Besonders beachtet werden die Untersuchungen, die Lebrecht von Klitzing an der Lübecker Universität durchführt. Von Klitzing bestrahlte Freiwillige im Kopfbereich mit niederfrequent gepulster HF-Strahlung, wie sie auch im D-Netz Verwendung findet.

Die Leistungsflussdichten lagen in einer Grössenordnung von etwa einem Tausendstel des untersten Grenzwertes der DIN/VDE 0848. Klitzing fand eine reproduzierbare, starke Beeinflussung des EEGs. So veränderte z.B. eine 217-Hz-gepulste HF-Strahlung das EEG im Gehirnwellenbereich von 10 Hz. Klitzing: "Die Untersuchungen weisen darauf hin, dass die periodische Stimulation, wie sie beim frequenzstabilen Pulsen von Hochfrequenzsignalen (D-Netz) erfolgen, eine biologische Antwort zeigen. Es gibt konkrete Hinweise dafür, dass das periodische niederfrequente Aufprägen eines Musters als Information vom biologischen System gespeichert wird und auch noch nach der Exposition so erhalten ist. Von Klitzing fand keine lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung, sondern "ausgeprägte Energiefenster, d.h. in be- stimmten Energiebereichen passiert etwas, darunter passiert nichts, noch weiter herunter passiert es wieder". Dementsprechend heisst es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18.2.1993 (5 L 3262/92): "Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass nach gegenwärtigem Erkenntnisstand die Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss, dass Menschen infolge der athermischen Wirkung der periodisch gepulsten niederfrequenten Hochfrequenz-Felder des D1-Funknetzes erkranken, die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung vermutlich mit der Anzahl der Expositionen zunehmen wird, Zeitpunkt des Auftretens, Art und Verlauf etwaiger Erkrankungen jedoch ebenso völlig ungewiss sind wie die - krankheitsspezifischen - Möglichkeiten der Heilung." Und abschliessend:".... Im Lichte der hier relevanten und bereits im einzelnen dargestellten verfassungsrechtlichen Bezüge aber muss die Abwägung der massgeblichen Interessen im Ergebnis dazu führen, den Betrieb des D1-Mobilfunknetzes vorläufig zu unterbinden."

In ein paar Jahren werden wir mehr wissen über die biologischen und psychischen Wirkungen von D-Netz- und E-Netz-Strahlung auf das menschliche Gehirn; der Großversuch an der Gesamtbevölkerung läuft auf vollen Touren!

 

Empfohlene Maßnahmen

Strafantrag wegen Körperverletzung stellen. Es ist dann auf Kosten der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob nach dem neuesten Stand der Forschung eine Möglichkeit oder Pflicht besteht, die Telekom-Sendeanlage abzuschalten.

 

Was erreicht wurde

Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund des unzureichenden Forschungsstandes und fehlender gesetzlicher Regelungen vorläufig nicht entscheidungsfähig. Die Verfahren werden vorerst auf Eis gelegt.

 

Alternativen

Durch die Bildung von Bürgerinitiativen auf politischer Ebene dahingehend Druck ausüben, dass Mobilfunk-Sendeanlagen aufgrund der weitreichenden möglichen gesundheitlichen Folgen nicht in Wohngebieten installiert werden dürfen. Argumente für Mobilfunkgegner sind in dem Buch "Elektrosmog - Elektrostress" von Wulf-Dietrich Rose, erschienen beim Verlag Kiepenheuer & Witsch (KIWI 341) ab Seite 167 zusammengestellt.

 

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